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BVerwG, 07.05.1980 - 1 B 980.79 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beiziehung der Strafakten - Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik Deutschland durch die weitere Anwesenheit eines Ausländers durch ein strafbares Verhalten - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 01.06.1979 - XI 958/78
- BVerwG, 07.05.1980 - 1 B 980.79
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 15.08.1978 - 1 B 121.78
Duldung des Aufenthalts - Ordnungsmäßiger Aufenthalt
Auszug aus BVerwG, 07.05.1980 - 1 B 980.79
Zum anderen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß der besondere Ausweisungsschutz der vorgenannten Vertragsbestimmung entfällt, wenn der ordnungsgemäße Aufenthalt innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Ausweisung zu irgendeinem Zeitpunkt unterbrochen worden ist (BVerwGE 37, 227 [230]; Beschlüsse vom 31. Mai 1978 - BVerwG 1 B 80.78 -, vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 121.78 - [Buchholz 402.24 § 17 AuslG Nr. 1]). - BVerfG, 01.03.1966 - 1 BvR 509/65
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfung des Verwaltungshandelns …
Auszug aus BVerwG, 07.05.1980 - 1 B 980.79
Einen Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. März 1966 mit dem Aktenzeichen - 1 BvR 509/65 - gibt es nicht. - BVerwG, 16.02.1971 - I C 43.70
Auszug aus BVerwG, 07.05.1980 - 1 B 980.79
Zum anderen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß der besondere Ausweisungsschutz der vorgenannten Vertragsbestimmung entfällt, wenn der ordnungsgemäße Aufenthalt innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Ausweisung zu irgendeinem Zeitpunkt unterbrochen worden ist (BVerwGE 37, 227 [230]; Beschlüsse vom 31. Mai 1978 - BVerwG 1 B 80.78 -, vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 121.78 - [Buchholz 402.24 § 17 AuslG Nr. 1]).
- BVerwG, 25.02.1969 - I C 35.68
Vorausseztungen der Ausweisung eines Ausländers - Bindung einer anderen …
Auszug aus BVerwG, 07.05.1980 - 1 B 980.79
Die Senatsentscheidung in BVerwG 1 C 35.68 (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 10) kann ebenfalls mit dem Berufungsurteil nicht verglichen werden, ausschlaggebend für die damalige Entscheidung des Senats war die Tatsache, daß dem Kläger von der zuständigen Behörde in Kenntnis seiner strafrechtlichen Verurteilungen erneut die Aufenthaltserlaubnis erteilt worden war, während im vorliegenden Falle die Klägerin nach der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erneut ordnungsrechtliche Verstöße begangen hat, wodurch der Rückgriff auf die vor der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis liegenden Vorkommnisse ermöglicht worden ist. - BVerwG, 11.06.1968 - I C 13.67
Ausübung des Ermessens bei der Ausweisung eines Ausländers - Ausweisung eines …
Auszug aus BVerwG, 07.05.1980 - 1 B 980.79
Auch die Heranziehung des Senatsurteils in BVerwG 1 C 13.67 (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 4) ist in dem hier interessierenden Zusammenhang verfehlt. - BVerwG, 31.05.1978 - 1 B 80.78
Versagung einer neuen Aufenthaltserlaubnis - Ausweisung wegen der Begehung von …
Auszug aus BVerwG, 07.05.1980 - 1 B 980.79
Zum anderen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß der besondere Ausweisungsschutz der vorgenannten Vertragsbestimmung entfällt, wenn der ordnungsgemäße Aufenthalt innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Ausweisung zu irgendeinem Zeitpunkt unterbrochen worden ist (BVerwGE 37, 227 [230]; Beschlüsse vom 31. Mai 1978 - BVerwG 1 B 80.78 -, vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 121.78 - [Buchholz 402.24 § 17 AuslG Nr. 1]). - BVerwG, 05.03.1968 - I C 64.66
Erlass eines Aufenthaltsverbots - Rechtskräftige Verurteilung eines Ausländers …
Auszug aus BVerwG, 07.05.1980 - 1 B 980.79
Von dem Senatsurteil in BVerwG 1 C 64.66 (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 2) weicht die Berufungsentscheidung ebenfalls nicht ab. - BVerwG, 25.10.1956 - I C 58.56
Rechtsmittel
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Vergebens beruft sich die Klägerin zur Rechtfertigung ihres Zulassungsbegehrens auch auf das Urteil des Senats in BVerwG 1 C 58.56. - BVerwG, 30.09.1958 - I C 172.57
Auszug aus BVerwG, 07.05.1980 - 1 B 980.79
Eine Divergenz zwischen den Berufungsurteil und der Senatsentscheidung in BVerwG 1 C 172.57 (BVerwGE 7, 231) besteht schon deshalb nicht, weil in beiden Erkenntnissen nicht dieselbe Rechtsvorschrift angewendet worden ist (vgl. Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 87 und 96).